Gefährdungsbeurteilung
Ergonomische Belastungen erkennen und einschätzen
Wolfgang Gradwohl unterstützt Sie fachlich dabei, körperliche und ergonomische Belastungen am Arbeitsplatz einzuschätzen und konkrete Maßnahmen abzuleiten – als fundierte Grundlage für Ihre weiteren Schritte.
Eine fachliche Einschätzung, kein Rechtsdokument
Diese Leistung ist eine fachliche Unterstützung bei der Einschätzung ergonomischer und körperlicher Belastungen. Sie ersetzt keine juristische Beratung. Die rechtliche Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung verbleibt beim Arbeitgeber – Wolfgang Gradwohl liefert dafür die fachliche Grundlage.
Drei Schritte zur fundierten Einschätzung
Belastungen erfassen
Risiken einschätzen
Maßnahmen ableiten
Welche Belastungen betrachtet werden
Körperliche Belastungen

Bildschirmarbeitsplätze

Pflege & Transfer

Kita-Alltag

Maßnahmen ableiten

Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Wolfgang Gradwohl unterstützt Sie fachlich beim ergonomischen und körperlichen Teil – die rechtliche Einordnung selbst sollte mit den dafür zuständigen Stellen erfolgen.
Worin liegt der Unterschied zur juristischen Beratung?
Wolfgang Gradwohl bringt die fachliche, ergonomische Perspektive ein: Er schätzt Belastungen ein und leitet Maßnahmen ab. Rechtsfragen, Dokumentationspflichten und rechtssichere Bewertungen gehören in die Hände entsprechender Fachstellen.
Welche Belastungen werden typischerweise betrachtet?
Vor allem körperliche und ergonomische Belastungen: Heben und Tragen, einseitige Haltungen, Bildschirmarbeit, wiederkehrende Bewegungen und ungünstig gestaltete Arbeitsplätze.
Wie läuft die fachliche Einschätzung ab?
Nach einem Vorgespräch werden die Arbeitsplätze vor Ort betrachtet. Auffällige Belastungen werden eingeschätzt und in nachvollziehbare Empfehlungen übersetzt, die Sie als Grundlage für weitere Schritte nutzen können.